Freistellung vom Unterricht an islamischen Feiertagen

An beiden Feiertagen (Opferfest + Fastenbrechen) sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht freigestellt, ohne dass es hierzu eines Antrags bedarf. Die
Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern müssen jedoch die betroffenen Lehrkräfte
mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplante Abwesenheit
informieren (§ 3 Abs. 1 Satz 5 VOGSV).

kommende Termine für das Fest des Fastenbrechens (Idul Fitr, Seker Bayrami, Ramazan Bayrami) und das Opferfest (Idul Adha, Kurban Bayrami):

im Schuljahr 2022/23:

Fastenbrechen: 21. April 2023 (in den Osterferien)

Opferfest: 28. Juni 2023

im Schuljahr 2023/24:

Fastenbrechen: 10. April 2024

Opferfest: 16. Juni 2024 (Sonntag)

im Schuljahr 2024/25:

Fastenbrechen: 30. März 2025
(Sonntag)

Opferfest: 6. Juni 2025