Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)

Zum Schuljahr 2021/2022 wird das Modellprojekt BÜA um weitere vier Jahre verlängert. Gemäß Koalitionsvertrag soll die neue Schulform weiterentwickelt, geöffnet und erprobt werden, um den Schülerinnen und Schülern einen bestmöglichen Übergang in ein (duales) Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen. Erreicht werden soll dies durch eine stärker im Fokus stehende berufliche Orientierung mit beruflichen Phasen und der Förderung überfachlicher und fachlicher Kompetenzen. Darüber hinaus können die Jugendlichen allgemeinbildende Schulabschlüsse erwerben.

 

Insgesamt nehmen nun 38 Schulen bzw. Schulverbünde in ganz Hessen an dem Modellprojekt teil, BÜA als Ersatz für die Schulformen Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, zweijährige Berufsfachschule und einjährige höhere Berufsfachschule einzuführen und erfolgreich in der Bildungslandschaft zu etablieren.

 

Ziel

Das primäre Ziel der BÜA ist es, Schülerinnen und Schüler bereits nach einem Schuljahr – mit einem Hauptschulabschluss – in ein passgenaues Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Diejenigen, die einen Ausbildungsberuf anstreben, für den der mittlere Bildungsabschluss benötigt wird, können diesen im zweiten Jahr der BÜA erwerben und dann die passende Ausbildung beginnen. Hierzu findet eine enge Verzahnung der Schulen, der Schulsozialarbeit, den Betrieben, der örtlichen Agentur für Arbeit und den Kammern statt.

 

Zielgruppe & Aufnahmekriterien

In der BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die

  • noch keine 18 Jahre alt sind (Stichtag: 01.08.),
  • mindestens aus Klasse 8 der allgemeinbildenden Schule kommen und nach § 59 Abs. 3 HSchG der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen, also bereits seit 9 Jahren die Schule besuchen,
  • noch keinen Ausbildungsplatz haben,
  • keinen Hauptschulabschluss oder einen berufsorientierten Abschluss oder einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss besitzen
  • noch keine zweijährige Berufsfachschule/BÜA/Berufsvorbereitungsmaßnahme in einer anderen Fachrichtung mehr als ein Jahr besucht haben
  • Schülerinnen und Schüler aus Intensiv-/InteA-Klassen (mit angemessenem Sprachstand)
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

Aufbau und Unterrichtsangebote

Die BÜA ist in zwei Stufen gegliedert:

In Stufe I findet der Unterricht in kleinen Lerngruppen (maximal 16 Schülerinnen und Schüler) statt. Es werden 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen erteilt. Zum Stundenplan gehören die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, Religion/Ethik, Wahlpflichtunterricht und Politik & Wirtschaft. Hinzu kommt Berufsbildender Unterricht in den Bereichen Handel und Bürowirtschaft.

 

Durch den Berufsbildenden Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in berufsspezifische Abläufe. Die erworbenen Kompetenzen, die durch hessenweit einheitliche Kompetenzraster abgebildet werden, geben den Betrieben Aufschluss darüber, inwieweit Schülerinnen und Schüler für ebendiese Schwerpunkte (und somit auch die einschlägigen Ausbildungsberufe) geeignet sind. Betriebliche Phasen (Praktika) unterstützen die Schülerinnen und Schüler weiterhin in ihrer beruflichen Orientierung und sie können die betriebliche Praxis mit all ihren Abläufen besser kennenlernen.

 

Die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch werden individualisiert nach kompetenzorientierten Eingangsdiagnostiken entsprechend der Zugangsbedingungen und Anschlussmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

 

Zusätzlich werden die Schülerinnen und Schüler in vier Profilgruppenstunden wöchentlich umfassend bei der Berufswahl und dem Bewerbungsprozess beraten und unterstützt. Sie reflektieren hier den eigenen Lernprozess, entwickeln ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen.

 

Am Ende der Stufe I kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Falls die Kriterien zur Versetzung in die Stufe II erfüllt sind, kann diese anschließend besucht werden.

 

Die Stufe II der BÜA kann nur von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die in Stufe I mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einem besonders guten Hauptschulabschluss aufgenommen wurden und den mittleren Bildungsabschluss zur Erlangung ihrer beruflichen Ziele benötigen.

 

Es werden 30 Wochenstunden Unterricht an fünf Tagen erteilt. Zum Stundenplan gehören die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sport, Religion/Ethik und Politik & Wirtschaft. Der berufsbildende Lernbereich (Handel oder Bürowirtschaft) wird in einem fest gewählten Schwerpunkt in Theorie und Praxis unterrichtet und es werden zwei Stunden Profilgruppenunterricht erteilt: Die Berufswahlentscheidung der Schülerinnen und Schüler wird gefestigt.

 

Am Ende der Stufe II kann der mittlere Abschluss erworben werden.

 

Besonderheiten

Zur Steigerung der überfachlichen Kompetenzen (Softskills) erhalten die Schülerinnen und Schüler durch sog. Profilgruppenunterricht in Stufe I und Stufe II einen bewertungsfreien Rahmen, in dem sie gemeinsam im Profilgruppenverband und mit einer Profilgruppenehrkraft – unterstützt durch sozialpädagogische Betreuung – an zentralen Einheiten der überfachlichen Kompetenzen arbeiten können, um einen Kompetenzzuwachs im persönlichen Bereich zu erlangen, der nicht zuletzt auch für das Bestehen auf dem Ausbildungsmarkt relevant ist.

 

Darüber hinaus setzen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit ihren Stärken und Schwächen, mit Berufsbildern und Ausbildungswünschen und -möglichkeiten auseinander. Sie suchen nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen, schreiben Bewerbungen, simulieren Einstellungstest und Vorstellungsgespräche. Zudem werden die Erfahrungen aus den betrieblichen Phasen (Praktika) sowie die schulischen Leistungen „genau unter die Lupe genommen“ und die weitere schulische/berufliche Laufbahn wird mit den Jugendlichen geplant.

 

Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten im Überblick

(zum Vergrößern auf die Tabelle klicken)

* Während der Berufsausbildung kann der mittlere Abschuss erworben werden.

** Während der Berufsausbildung kann die Fachhochschulreife erworben werden.

 

Die Anmeldung zur BÜA erfolgt jeweils bis zum 31. März eines Jahres über die bisher besuchte Schule. Verwenden Sie dazu bitte das Anmeldeformular im Downloadbereich